Corona-Hilfe für Landwirte

Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Forstwirtschaft zum Teilausgleich von Schäden, die durch den Ausbruch von COVID -19 entstanden sind.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Corona 2020 Agrar-Richtlinie